Kosten

Welche Kosten entstehen im Rahmen der Behandlung?

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) kommt für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr auf, falls eine Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Seit dem 1.1.2002 gilt eine Indikationsliste (KIG), die Korrekturen der Schweregrade 1 und 2 ausschließt. Sie sind privat zu bezahlen. Die GKV kommt dafür nicht auf.

Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Stufen:

  1. Zunächst übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Behandlung. Der behandelnde Kieferorthopäde rechnet 80% (bei Geschwisterkindern 90%) der entstandenen Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Der Versicherte hat den verbleibenden Restbetrag quartalsweise als Eigenanteil an den Kieferorthopäden zu zahlen.
  2. Diesen Betrag erstattet die Krankenkasse dem Versicherten, sofern der erfolgreiche Abschluss durch den Kieferorthopäden bestätigt wird. So bleibt die kieferorthopädische Behandlung für die Eltern im Endeffekt kostenfrei. Bei den über 18-jährigen erfolgt eine Kostenübernahme nur dann, wenn auch ein chirurgischer Eingriff nötig ist, wie oben geschildert. Fragen Sie den Kieferorthopäden! Außervertragliche Behandlungen, Mehrkostenvereinbarungen und Zusatzleistungen sind in jedem Umfang immer möglich.

 


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